Die ärztliche Schweigepflicht ist ein fundamentales Rechtsgut. Sie als Patient können sich darauf verlassen, dass keine medizinischen Informationen die Praxis verlassen.
Die Schweigepflicht geht sogar so weit, dass nicht einmal die Frage, ob ein Patient an einem bestimmten Tag in der Praxis war, beantwortet werden darf. Die ärztliche Schweigepflicht besteht sogar gegenüber Polizei oder Gerichten.
Hierzu sind nicht nur die Ärzte, sondern auch das gesamte in der Praxis beschäftigte Personal sowie Krankengymnasten, Pflegepersonal und Apothekenmitarbeiter verpflichtet. Dagegen gilt die ärztliche Schweigepflicht nicht für z.B. Heilpraktiker!