Selbstverständlich können Sie auch bei uns Leistungen erwarten, die die Krankenkassen nicht bezahlen. Wir sind der Auffassung, dass wir Ihnen diese Leistungen nicht vorenthalten dürfen.
Wie Sie es von uns erwarten können, haben wir darauf geachtet, dass dies ausschließlich Leistungen sind, die medizinisch sinnvoll sind.
Bei einigen dieser Leistungen haben wir die Bestätigung der Krankenkassen erlangt, dass diese ein Teil der Kosten übernehmen. Das gilt insbesondere für unsere Kurse und einige Reise-Impfungen.
Im Folgenden Beispiele:
Vorsorge und Früherkennung
- Zusätzliche und erweiterte Check-Up
- Krebsvorsorge Männer vor 45
- PSA-Bestimmung (Prostata-Test)
- Labor-Check
- Gefäßrisiko-Check
- Schilddrüsen-Check
Ernährung und Lebensstil
- Ernährungsschulung
- Gewichtsreduktion
- Ernährungsberatung bei bestehenden Krankheiten
- Ernährungsberatung zur Vorbeugung von Krankheiten
- Nikotinentwöhnung
- Reiseimpfberatung
- Flugtauglichkeit (Reisen)
- Beratung vorbeugende Maßnahmen zur Krankheitsverhütung
- Beratung zur Selbstmedikation für Vorsorge und Lebensführung
Orthomolekulare Medizin und Immunsystem
- Aufbauspritzen
- Vitamin-Spurenelemente-Infusionen
- Vitaminspritzen
- Beratung zur Vitamineinnahme
- Mikronährstoff-Check
Technische Untersuchungen
- Ultraschall, z. B. als Erweiterung der Vorsorge
- EKG, z. B. für Sportler
- Lungenfunktionsmessung, z. B. für Raucher
- Körperfettmessung (BIA) – Was steckt wirklich in Ihnen?
- Hörtest, z. B. für Disco-Queens
Labor
- HIV-Test (AIDS)
- Blutgruppenbestimmung
- Schwangerschaftstest
- Scharlach-Schnelltest
- Zecken- & Borrelientest
Spezielle Untersuchungen und Therapien
- Hirnleistungstest / Gedächtnistest
- Lichttherapie
- Farbsinnprüfung
- Beratung zur Zusammenstellung Hausapotheke
Atteste / Gutachten / Bescheinigungen
- Führerscheinuntersuchung
- Untersuchungen für Praktikum, Beruf, Berufsbeginn
- Schuluntersuchung
- Kindergartenuntersuchung
- Untersuchungen für Versicherungen
Anmerkung
Manche dieser Leistungen sind nur als Vorsorge kostenpflichtig, nicht bei bereits vorliegender Erkrankung. Wenn beim Durchführen einer IGeL-Leistung eine Krankheit gefunden wird, wird jede weitere Untersuchung und die Behandlung der Krankheit von der Krankenkasse übernommen, wie sonst auch, wenn Sie mit einer Krankheit zum Arzt gehen.