Für jeden gesetzlich versicherten Patienten übernehmen die Krankenkassen eine ausreichende medizinische Versorgung. Dies bedeutet jedoch keine Rundumversorgung.
Es gibt eine Reihe Leistungen, die ärztlich empfehlenswert oder medizinisch vertretbar sind, aber laut Gesetz nicht von Krankenkassen übernommen werden dürfen. Auch diese Leistungen dienen Ihrem persönlichen Wohlbefinden und Ihrer Gesunderhaltung, müssen jedoch selbst bezahlt werden.
Da diese hochqualifizierten und qualitätsgesicherten Leistungen jedoch unserer Auffassung nach dem Patienten nicht vorenthalten werden dürfen, sind sie als individuelle Gesundheitsleistungen in einer Liste zusammen gefasst, die sogenannte IGeL-Liste. Genaue Informationen über diese Leistungen und über Hintergründe finden Sie hier.
Wir konnten hier aber einige Sondervereinbarungen treffen, so haben z. B. alle Krankenkassen unsere Abnehm- und Ernährungskurse anerkannt und bezuschussen diese.