„Herr Doktor, haben Sie schon gehört, der Herr X, was dem passiert ist, der ist doch auch in Ihrer Praxis Patient“
Solche Fragen hören wir öfter. Und es ist auch schön, ein paar Worte über das Leben im Ort zu verlieren, sobald aber über konkrete Menschen gesprochen wird, werden wir plötzlich komplett unwissend. Den angesprochenen Herrn X kennen wir nicht, wissen nicht, von wem die Rede ist, können uns nicht erinnern, jemals einen solchen Menschen gesehen oder gehört zu haben. Und das kann stimmen oder auch nicht…
Dies dürfen Sie uns dann bitte nicht übel nehmen, auch brauchen Sie keine Sorge um uns zu haben, dass wir plötzliche Alzheimer-Anfälle erleiden würden, falls wir Herrn X doch schon mal im Dorf begegnet sind, erklärt sich die plötzliche Gedächtnislücke ausschließlich durch die ärztliche Schweigepflicht.
Diese Schweigepflicht ist ein so hohes gesetzliches Gut, dass wir in keinem Fall gegen diese verstoßen. So können Sie sich darauf verlassen, dass wir auch niemals über Sie mit Herrn X reden, anderen gegenüber nicht wissen, ob Sie je in der Praxis waren, geschweige denn, ob sie etwas am Herzen oder auf dem Herzen haben. Auf diese Schweigepflicht können Sie sich immer verlassen, auch um den Preis, dass wir manchmal ein ziemlich dummes Gesicht voller Unwissenheit machen…