Nicht zuletzt durch den pressewirksamen Auftritt einer bekannten Moderatorin, die sich bei einer Darmspiegelung filmen ließ, sowie die tatsächlich großen Erfolge einer vorbeugenden Darmspiegelung wurde die gesetzliche Krebsvorsorge um die Darmspiegelung erweitert.
Viele Menschen haben Polypen im Darm ohne es zu wissen. Diese Polypen sind an sich harmlos, neigen aber dazu, sich irgendwann in Darmkrebs umzuwandeln. 57.000 Menschen erkranken jedes Jahr an Darmkrebs, 30.000 davon sterben daran.
Macht man nun rechtzeitig eine Darmspiegelung, kann man solche Polypen sehen und gleich schmerzlos entfernen – eine Krebs-Zeitbombe ist entschärft.
Weil es so leicht ist, Darmkrebs zu verhindern, übernehmen alle Krankenkassen eine vorbeugende Darmspiegelung als Ergänzung zur bisherigen Krebsvorsorge.
Hierbei gelten folgende Regeln:
Ab 55 steht jedem eine vorbeugende Darmspiegelung zu, 10 Jahre später eine zweite.
Wer bereits über 65 ist, kann eine vorbeugende Darmspiegelung machen.
Hierdurch ändert sich auch die herkömmliche Krebsvorsorge, da die Darmspiegelung so sicher ist, dass der Stuhltest bei der Krebsvorsorge teilweise entfallen kann: Der Stuhltest gehört erst ab 50 zur Krebsvorsorge. Ab 55 wird der Stuhltest nur noch alle zwei Jahre gemacht und nur, wenn eine Darmspiegelung abgelehnt wird. Wird eine vorbeugende Darmspiegelung gemacht, entfällt der Stuhltest ganz.
Da die neuen Regeln etwas kompliziert sind: Wir beraten sie gerne darüber, wem eine solche Spiegelung zusteht und wo diese durchgeführt werden kann.
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