In Sülze haben wir einen Parkplatz direkt an der Praxis, an beiden Praxen darf zudem auf der gesamtem Straße geparkt werden.
Bitte beachten Sie dabei, dass überall die Sraßenverkehrsordnung gilt.
So kommt es immer wieder vor, dass Patienten in Verlängerung des Parkplatzes auf dem Bürgersteig parken. Hierfür fängt man sich jedoch schnell ein „Knöllchen“ ein, denn ein Gehweg darf auch nicht teilweise durch ein Auto zugestellt werden. Zugegeben ist es auch für Fußgänger unangenehm, wenn sie sich an Autos vorbeiquetschen müssen oder mit Kinderwagen auf die Straße ausweichen müssen. Deshalb bitte nicht auf dem Gehweg parken, das Parken am Straßenrand ist jedoch erlaubt. Das schützt vor „Knöllchen“ und freut den Fußgänger.
Manchmal parken auf unserem Parkplatz leider auch Menschen, die Häuser in der Umgebung besuchen. Das können wir in keinem Fall zulassen, denn es ist hoch ärgerlich, wenn unsere Patienten nur deshalb auf der Straße parken müssen, weil Fremdparker den Parkplatz blockieren.